Expertentipp

Achtung Kappungsgrenze auch in Hessen!

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Nunmehr gilt die Kappungsgrenze von 15 % bei Mieterhöhungsverlangen auch in mehreren Städten in Hessen unter anderem in Frankfurt und Kassel. Dies gilt für Mieterhöhungsverlangen, die nach dem 17. Oktober 2014 dem Mieter zugegangen sind. Soweit das Mieterhöhungsverlangen früher zugegangen ist, gilt noch die alte 20 % Kappungsgrenze.