Expertentipp

Ehegattentestament

Erbrecht

Bei einem Ehegattentestament, welches mehr regelt als die gegenseitige Erbeinsetzung, sollte man unbedingt daran denken, dass dieses Testament nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten weiterhin für den anderen überlebenden Ehegatten bindend ist.

Stirbt bei einem jungen Ehepaar einer der Ehepartner frühzeitig, kann dies zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Das Testament ist dann, wenn der Überlebende wieder heiratet und/oder weitere Kinder bekommt, nicht mehr passend und zudem durch den neuen Ehegatten oder ein neues Kind anfechtbar.

Die Bindungswirkung bei Ehegattentestamenten kann aber variiert werden. Hier sollte ein Anwalt gefragt werden.