Der Bundesgerichtshof hat in drei Entscheidungen im Jahre 2014 ist für rechtens erachtet, dass allein das Angebot eines solchen Versorger an den Mieter ausreicht um ihn zu verpflichten es auch anzunehmen. Das kann dazu führen, dass man plötzlich einen Versorgungsvertrag hat, den man gar nicht haben möchte und trotzdem bezahlen muss.