Eine wichtige Neuerung im Mietrecht ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Neuvermietung die Miethöhe begrenzt ist. Der Vermieter kann nicht einfach eine beliebig höhere Miete als bei der letzten Vermietung verlangen. Voraussetzung ist, dass in dem Bundesland, in dem sich die Wohnung befindet, auch eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen worden ist. Eine solche Rechtsverordnung gibt es in Hessen. Bitte beachten Sie die jeweilige aktuelle Fassung. Damit verbunden ist auch, dass die Miete in vielen Gebieten um nur 15% erhöht werden kann, statt wie bisher um 20%.