Expertentipp

Neues zu Mieterhöhungsverfahren

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Im normalen Verlauf eines Mieterhöhungsverfahrens muss soweit die Vergleichbarkeit der zur Mieterhöhung herangezogenen Wohnungen bestritten wird und auch bestritten wird, dass der erhöhte Mietzins dem üblichen Mietzins für diese Wohnung entspricht immer durch das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, das diese beiden Sachfragen geklärt. Schon in den achtziger und neunziger Jahren bei den großen Mieterhöhungswellen, waren diese Gutachten relativ teuer. Derzeit gibt es bei dem Amtsgericht Kassel eine Sachverständige, die für ein solches Gutachten 3000 € verlangt. Das ist nach meiner Auffassung völlig überhöht. Deshalb hat das Gericht nach meiner Intervention nun einen Sachverständigen gefunden, der für die Hälfte bereit ist dieses Gutachten zu erstatten. Ich persönlich bin der Auffassung, dass das immer noch zu viel ist, weil bei der heutigen Datenlage zu den Wohnungen es relativ einfach möglich ist sich aus dem Internet und mit der eigenen Erfahrung zusätzlich als Sachverständiger ausreichende Erkenntnisse für die Beschaffung der Informationen zu diesen beiden Fragen zu besorgen. Dafür muss man auch nicht einen übergroßen Aufwand betreiben. Ich halte deshalb eine Vergütung von bis zu 1000 € für absolut ausreichend, dies entspricht etwa 8-10 Stunden Arbeit einem Gutachten nach normalen Sätzen.

 

Dazu muss man wissen, dass es bei den Mieterhöhungsverlangen in der Regel es nur um Beträge von 50-100 € monatlich geht. Diesem Hinblick darauf, dass die Erhöhung ohnehin auf 15 % in Kassel (und auch in vielen anderen Städten) begrenzt ist. Wenn man diese Beträge betrachtet, sieht man, dass ein solches Gutachten Kosten auslöst, die vielleicht erst in 2-3 Jahren durch die erhöhte Miete wieder hereinkommen können. Insofern steht der begehrte Mehrbetrag in keinem guten Verhältnis zu den Kosten eines solchen Gutachtens. Da nicht vorhersehbar ist, ob die begehrte Mieterhöhung durch das Gutachten bestätigt wird und häufig der Gutachter nicht die volle Mieterhöhung als Ergebnis sieht, muss man sowohl auf der Vermieter- als auch auf der Mieterseite bedenken, dass durch dieses Verfahren ein sehr hohes Kostenrisiko entsteht. Wenn dieses nicht durch eine Rechtschutzversicherung abgedeckt ist, lohnt es sich meistens sich außergerichtlich über eine solche Mieterhöhung zu vergleichen. Dies gilt insbesondere für die Vermieter. Dazu kommt, dass das Mieterhöhungsverfahren sehr kompliziert ist und hohe formale Voraussetzungen hat, sodass aus der Sicht des Unterzeichners durch einen Laien ein solches Mieterhöhungsverfahren nur selten richtig in Gang gebracht werden kann. Gibt es aber formale Fehler, werden viele wertvolle Monate verschenkt, weil man diese nicht korrigieren kann sondern ein neues Mieterhöhungsverlangen stellen muss.