Expertentipp

Zwangsvertrag mit Stromversorger

In einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel an der ich beteiligt war, hat das Amtsgericht dem Nutzer eines Hauses die Kosten der Stromversorgung auferlegt. Hintergrund war, dass der Eigentümer des Hauses gegen eine getroffene Absprache ohne den Nutzer darüber zu informieren, dem zuständigen Stromversorger mitgeteilt hat, dass der Nutzer in dem Hause wohnt und Strom abnimmt. Das Amtsgericht hielt deshalb einen Vertrag zwischen dem Energieunternehmen und dem Nutzer für zu Stande gekommen mit der Folge, dass er die Kosten zu tragen hat. Ich halte diese Entscheidung für falsch, muss aber erneut darauf hinweisen, dass die Frage des Zustandekommens solcher Verträge oft auch durch faktische Nutzung erfolgen kann. Hier ist es halb größte Vorsicht geboten.