Expertentipp

Zwangsvollstreckung – neue Gebühren bei der Räumung

Zwangsvollstreckungsrecht

Seit zwei Jahren besteht die Möglichkeit, bei der Räumung von Wohnraum den Gerichtsvollzieherauftrag darauf zu beschränken, dass nur der Mieter aus der Wohnung gewiesen wird, und die Räumung  der Möbel dem Vermieter überlassen bleibt. Der Gerichtsvollzieher muss nach der neuen Vorschrift deshalb alle Möbel fotografieren und bekommt dafür eigentlich nur eine Gebühr von 10,00 €. Weil dies nicht sehr viel ist, versuchen viele Gerichtsvollzieher noch zusätzliche Gebühren für die Dokumentation der Möbel anzusetzen; ob das möglich ist, ist derzeit noch gerichtlich umstritten, es wird deshalb empfohlen, gegen solche zusätzlichen Gebühren vorzugehen.