Erbrecht

Per Definition ist das Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen. Tatsächlich umfasst das Erbrecht viel mehr. Es betrifft nicht nur das Vermögen, sondern alle Hinterbliebenen. Es beschäftigt uns nicht nur zum Zeitpunkt des Todes, sondern auch im Rahmen der Vorsorge zu Lebzeiten. Es gilt hier den Testierenden zu Lebzeiten über die Möglichkeiten aufzuklären und Ihre Vorstellungen umzusetzen.

Es gilt für einzelne Personen, Ehepaare, Patchworkfamilien und Unternehmen Lösungen zu finden, die deren Bedürfnissen nach Schutz des Vermögens, der Familien, der Hinterbliebenen und Partnern nachkommen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten die vom handschriftlichen Einzeltestament bis zum notariellen Erbvertrag reichen. Insbesondere Menschen, denen ihre Verwandte, die sie zum Beispiel kaum kennen, nicht nahe stehen, suchen oft Lösungen, mit denen sie sich identifizieren können. Hier helfe ich, Verfügungen zu entwickeln, die dem Leben und den Wünschen des Betroffenen entsprechen, sei es durch Spenden, Stiftungsgründung oder Erbeinsetzung einer nicht verwandten Person oder eines Unternehmens.

Durch meine Tätigkeiten als Nachlassverwalterin kenne ich mich mit der Abwicklung von Nachlässen aus, so dass ich diese Erfahrung auch bei jeder Testamentsvollstreckung einbringen kann. Ich kann dadurch die allgemeinen Tätigkeiten einer Testamentsvollstreckung routiniert erledigen, um der Umsetzung des individuellen Willens des Erblassers dann meine ganze Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Aber auch Erben sind mit einem Erbfall oft vor Probleme gestellt, die der anwaltlichen Beratung und Unterstützung bedürfen. Viele Erben und auch Enterbte kennen ihre Ansprüche nicht und wenn sie sie kennen, stoßen sie auf Schwierigkeiten, diese durchzusetzen. An dieser Stelle helfe ich durch Aufklärung und Geltendmachung von Auskunfts-, Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

Barbara Rang

Erste Ansprechpartnerin für Erbrecht und Mietrecht
Telefon: 0561 952821-0

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