Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsberatung und Rechtsvertretung in allen Fragen des Wohnungsmietrechts, gewerblichen Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Im Mietrecht erfolgt die Tätigkeit sowohl für Vermieter als auch für Mieter, im Wohnungseigentumsrecht sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen.

Zu der Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Handwerkern und Bauunternehmern bei Baumängeln sowie das Überprüfen und Erstellen von Teilungserklärungen sowie Beratung vor und nach dem Kauf von Eigentumswohnungen.

Barbara Rang

Erste Ansprechpartnerin für Erbrecht und Mietrecht
Telefon: 0561 952821-0

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof hat in drei Entscheidungen im Jahre 2014 ist für rechtens erachtet, dass allein das Angebot eines solchen Versorger an den...

weiter
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Im normalen Verlauf eines Mieterhöhungsverfahrens muss soweit die Vergleichbarkeit der zur Mieterhöhung herangezogenen Wohnungen bestritten wird und...

weiter
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Eine wichtige Neuerung im Mietrecht ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei einer Neuvermietung die Miethöhe begrenzt ist. Der Vermieter kann...

weiter