Rechtsberatung und Rechtsvertretung in allen Fragen des Wohnungsmietrechts, gewerblichen Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Im Mietrecht erfolgt die Tätigkeit sowohl für Vermieter als auch für Mieter, im Wohnungseigentumsrecht sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen.
Im Wohnungseigentumsrecht besteht ein besonderer Schwerpunkt auch durch die Mitarbeit eines ehemaligen Wohnungseigentumsrichters.
Zu der Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht zählt auch die Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber Handwerkern und Bauunternehmern bei Baumängeln sowie das Überprüfen und Erstellen von Teilungserklärungen sowie Beratung vor und nach dem Kauf von Eigentumswohnungen.

Daniel Becker
Erster Ansprechpartner für Erbrecht und Mietrecht
Telefon: 0561 952821-0