Unter Zwangsvollstreckungsrecht versteht man die Durchsetzung von Ansprüchen, wenn bereits ein Urteil vorhanden ist oder aus anderen Gründen eine zwangsweise Durchsetzung notwendig wird.
Ein wichtiges Beispiel dafür ist die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aber auch die Teilungsversteigerung. Wir machen aber auch sehr viel Zwangsvollstreckung für Forderungen unserer Mandanten auch und gerade im gewerblichen Bereich aber nicht nur.
Unsere Kanzlei ist dafür auch besonders gut personell ausgestattet, weil wir in großem Umfang auch Forderungen für unsere Mandanten durchsetzen in dem wir z.B. Bankkonten pfänden oder in Immobilien Zwangshypotheken eintragen und dann auch die Zwangsversteigerung betreiben, wenn keine Zahlung erfolgt.
Mirela Bjelosevic
Erste Ansprechpartnerin für Kanzleileitung und Zwangsräumung
Telefon: 0561 952821-0